Abschlussarbeit veröffentlichen

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Grundsätzliches zur Veröffentlichung

Für Abschlussarbeiten gibt es, anders als für Dissertationen, keine Publikationspflicht.
Abschlussarbeiten bzw. Examensarbeiten gelten zumeist nur als Teil der Prüfungsunterlagen und nicht als wissenschaftliche Veröffentlichungen. Daher werden die allerwenigsten Abschlussarbeiten je publiziert, sondern nach Ablauf der gesetzlichen Verwahrungsfrist bei der Universität oder in den Staatlichen Prüfungsämtern vernichtet. Eine langfristige Archivierung von Abschlussarbeiten zum Beispiel durch Universitätsbibliotheken oder Staatsarchive erfolgt nur in Ausnahmefällen.
Das ist bedauerlich, weil solche Arbeiten vielfach mit großem Aufwand an Zeit, Mühe und oft auch finanziellen Mitteln erstellt wurden. Außerdem gibt es für derartige Werke nachweislich ein großes Interesse bei Lehrenden, Studierenden und der Wirtschaft.
Wenn Sie eine Abschlussarbeit verfassen und eine zukünftige Nutzung wünschen, sollten Sie sich frühzeitig über Möglichkeiten der Publikation und eine über den Tag der Abgabe hinausgehende (auch kommerzielle) Verwendung informieren.

 

Rechtliche Hinweise

Wenn Sie eine Veröffentlichung Ihrer Abschlussarbeit anstreben, sollten Sie sich vorher mit dem rechtlichen Rahmen für eine solche Publikation vertraut machen. Im Zweifel helfen hier die Rechtsabteilungen der Prüfungsämter beziehungsweise Dekanate gerne weiter.
Grundsätzlich gilt: Jeder Examenskandidat/jede Examenskandidatin hat das Recht, seine Arbeit zu veröffentlichen. Dies betrifft alle Arten von Abschlussarbeiten.
Die freie Verfügung über die eigene Abschlussarbeit ist nur insofern eingeschränkt, als dass sie vor Mitteilung des Ergebnisses nicht veröffentlicht werden darf. Eine weitere Einschränkung gibt es nicht.
Nach dem Urheber- und Verlagsrechtrechtsgesetz (UrhG) erwirbt der Verfasser einer Bachelorarbeit, Masterarbeit, Staatsexamensarbeit, Dissertation oder anderen Hochschularbeit nämlich mit Anfertigung seiner Arbeit das alleinige Urheberrecht im Sinne des geistigen Eigentums und grundsätzlich auch die hieraus resultierenden Nutzungsrechte: Veröffentlichung (§ 12 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG), Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und öffentliche Zugänglichmachung, z. B. im Internet (§19a UrhG) sowie nichtkommerzielle oder kommerzielle Verwertung.

Die einschlägigen Rechtstexte:

Das Urheberrechtsgesetz auf der Webseite www.gesetze-im-internet.de des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. In den Formaten HTML, PDF, XML und EPUB verfügbar. Auch in englischer Übersetzung.

Das alleinige Urheberrecht verliert der Verfasser auch nicht dadurch, dass er seine Abschlussarbeit als Prüfungsexemplar einreicht und sie damit Teil einer sogenannten Prüfungsakte wird.

Jedoch ist zu beachten, dass die Universität oder das Staatliche Prüfungsamt das Eigentum an dem Exemplar der eingereichten Prüfungsarbeit erwirbt.
Ein Verwertungsrecht ist damit aber nicht verbunden. Ein Rechtsanspruch auf Herausgabe des eingereichten Exemplars oder ein Verfügungsrecht darüber hat der Prüfling nicht.

Andererseits bedarf es für die Veröffentlichung der Abschlussarbeit grundsätzlich nicht der Zustimmung durch den prüfenden Professor.
Allerdings ist ein Einvernehmen mit dem Prüfer anzuraten, schließlich ist zum Beispiel die kostenlose Einstellung der Abschlussarbeit als Digitale Publikation auf dem lokalen Universitätsserver vielerorts nur durch Vermittlung des prüfenden Professors möglich.

In einigen wenigen ganz speziellen Fällen kann eine weitere Person, zum Beispiel der Prüfer, urheberrechtliche Ansprüche an der Abschlussarbeit geltend machen. Dies ist dann der Fall, wenn beispielsweise die Themenstellung eine außerordentliche, eigenständige, urheberische Leistung des Prüfers darstellt. Auch hier helfen die jeweiligen Rechtsabteilungen der Universität gerne weiter.

Arbeiten, die in Zusammenarbeit mit Unternehmen angefertigt wurden und firmeninterne Daten oder vertrauliche Informationen enthalten, können nur mit deren Einverständnis veröffentlicht (und vermarktet) werden.

Literaturhinweis zum Urheberrecht für Abschlussarbeiten

 

Digitale Publikation der Abschlussarbeit auf dem Universitätsserver

Immer mehr Universitäten ermöglichen ihren Examenskandidat:innen, ihre Abschlussarbeit auf einem Dokumentenserver der Universität zu veröffentlichen.
Eine solche digitale Publikation bietet Ihnen mehrere Vorteile:

  • Die Veröffentlichung auf einem Universitätsserver ist in der Regel kostenlos.
  • Ihre Arbeit ist sehr schnell weltweit verfügbar und über Metadaten recherchierbar.
  • Sie können Informationen wie Tonaufnahmen, Videosequenzen, Animationen, Programme usw. integrieren.

Lassen Sie sich schon vor Beginn des Schreibprozesses über geforderte Dateiformate und andere Voraussetzungen zum digitalen Publizieren beraten. Die Veröffentlichung von Abschlussarbeiten obliegt in der Regel der jeweiligen Universitätsbibliothek.
 

Vermarktung der Abschlussarbeit

Eine Möglichkeit, die Abschlussarbeit zu publizieren, ist mit deren Vermarktung verknüpft. Verschiedene kommerzielle Anbieter verkaufen Examensarbeiten an Unternehmen oder Privatpersonen. Wichtiger noch als der finanzielle Nutzen, den der Examenskandidat daraus ziehen kann, sind vielfach die Kontakte, die er hier für die Zeit nach dem Abschluss knüpfen kann.

Ein Vergütungsanspruch für veröffentlichte Abschlussarbeiten gegenüber der Verwertungsgesellschaft Wort besteht zur Zeit nur bei Dissertationen. Für den Anspruch ist nämlich die 'angemessene Verbreitung' in Bibliotheken entscheidend, die bei Dissertationen grundsätzlich als gegeben angesehen wird. Nicht hingegen bei anderen Hochschulschriften, gleich ob Master-, Bachelor- oder Examensarbeit oder Habilitationsschrift.