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Fall 6: Einfügen von Filmsequenzen

Fallbeispiel:
Eine Romanistin fügt in ihre wissenschaftliche Open Access-Publikation Filmsequenzen direkt ein.
Wir stellen Ihnen folgende Aspekte dar, die dabei relevant sind: die Rolle des Zitatrechts sowie Besonderheiten im Schutz von Filmen, Unterschiede zwischen ihrer Verlinkung und direkter Einbindung, die Rolle von Herkunft des Films und des Rahmens der wissenschaftlichen Publikation.


Zitatrecht

Greift hier das Zitatrecht?

Das Zitatrecht kann greifen, ist aber an verschiedene Bedingungen geknüpft, die im Einzelfall geprüft werden müssen.


Schutz von Filmen

Welche Unterschiede im Schutz des Filmes gibt es im Vergleich zum Schutz von Texten?

Grundsätzlich greifen dieselben urheber- und leistungsrechtlichen Bestimmungen wie bei Texten. Zu unterscheiden ist auch, ob der Film gemeinfrei ist oder nicht. In der Regel wird ein Film gemeinfrei, indem die Schutzfrist abläuft (70 Jahre nach Tod der oder des zuletzt gestorbenen Hauptbeteiligten am Film – etwa RegisseurIn, DrehbuchautorIn, DialogautorIn oder KomponistIn). Dann dürfen Filmsequenzen und auch Screenshots direkt eingefügt werden. Wenn aber ein kompletter Film oder ein Ausschnitt hochgeladen werden soll, der nicht gemeinfrei ist, ist dies grundsätzlich ohne die Erlaubnis der RechteinhaberInnen nicht möglich. Die Ausnahmeregelung für Forschung und Lehre würde dann greifen, wenn ein abgegrenzter Personenkreis vorliegt. Bei Open Access-Publikationen ist dies aber nicht der Fall.


Verlinkung und direktes Einfügen

Macht es einen Unterschied, ob die Romanistin Links auf externe Quellen einfügt oder ob sie selbstständig Sequenzen aus dem Film extrahiert, als eigene Datei abspeichert und diese in ihre wissenschaftliche Publikation integriert?

Links auf externe Quellen sind erlaubt. Das Verwerten von Filmsequenzen kann verboten sein. Das ist am Einzelfall zu entscheiden.


Herkunft des Films

Spielt die Herkunft des Films eine Rolle?

Nein. Entscheidend ist die rechtliche Situation, also Fragen des Urheberrechts, der Leistungsschutzrechte, der Schutzdauer, etc.


Rahmen der Publikation

Spielt der Rahmen der Publikation eine Rolle (Open Access-Online-Zeitschrift vs. zugangsbeschränkte Online-Zeitschrift; offenes Repositorium wie der OPUS-Server einer UB vs. zugangsbeschränktes Repositorium; Land, in dem die Zeitschrift verortet ist; Land, in dem das Repositorium verortet ist)?

Für eine Rechtsverletzung kommt es hauptsächlich darauf an, ob der Film widerrechtlich verwertet wurde oder nicht. Dies hängt wiederum vom Werkschutz und vom leistungsrechtlichen Schutz ab, den der Film genießt oder nicht genießt. Für die Höhe von etwaigen Schadensersatzzahlungen aber kann relevant sein, in welchem Umfang die Rechtsverletzung vorgenommen wurde. Entsprechend ist der Rahmen der Publikation relevant.